- Alle Mitglieder sind zur Zahlung ihres Beitrags verpflichtet.
- Beiträge werden jährlich im voraus fällig.
- Die Beitragspflicht erlischt mit Ausscheiden aus dem Verein. Etwaig zuviel geleistete Beiträge werden anteilig auf das laufende Jahr ausbezahlt.
- Die Beitragshöhe beläuft sich auf monatlich mindestens 10 EUR.
- Eine Änderung der individuellen Beitragshöhe ist mit Zustimmung des Vorstands jederzeit möglich.
- Nicht stimmberechtigte Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben durch Beitragszahlung kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Ein Wechsel zwischen "stimmberechtigtem Mitglied" und "nicht stimmberechtigtem Mitglied (Fördermitglied)" ist mit Zustimmung des Vorstands jederzeit möglich.
- Änderungen der Beitragsordnung sind durch den Vorstand mit einer Frist von sechs Wochen möglich.