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beitragsordnung.md

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Beitragsordnung des infuanfu

§ 1 Beitragspflicht

  1. Alle Mitglieder sind zur Zahlung ihres Beitrags verpflichtet.
  2. Beiträge werden jährlich im voraus fällig.
  3. Die Beitragspflicht erlischt mit Ausscheiden aus dem Verein. Etwaig zuviel geleistete Beiträge werden anteilig auf das laufende Jahr ausbezahlt.

§ 2 Beitragshöhe

  1. Die Beitragshöhe beläuft sich auf monatlich mindestens 10 EUR.
  2. Eine Änderung der individuellen Beitragshöhe ist mit Zustimmung des Vorstands jederzeit möglich.

§ 3 Arten der Mitgliedschaften

  1. Nicht stimmberechtigte Mitglieder (Fördermitglieder) erwerben durch Beitragszahlung kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  2. Ein Wechsel zwischen "stimmberechtigtem Mitglied" und "nicht stimmberechtigtem Mitglied (Fördermitglied)" ist mit Zustimmung des Vorstands jederzeit möglich.

§ 4 Änderungen der Beitragsordnung

  1. Änderungen der Beitragsordnung sind durch den Vorstand mit einer Frist von sechs Wochen möglich.