Rheinland-Pfalz ist das erste Flächenland mit einem Transparenzgesetz. Das „Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz“ (LTranspG) trat zum Jahresbeginn 2016 in Kraft. Es ersetzt das vorherige Informationsfreiheits- und das Umweltinformationsgesetz.
Rheinland-Pfalz steht mit seinem Gesetz auf Platz 5. Dies liegt vor allem an der Pflicht zur aktiven Veröffentlichung einiger Informationen. Dass die kommunale Ebene weitgehend außen vor bleibt, ist die größte Schwäche des Gesetzes. Hier verharrt es auf dem Stand des bereits bestehenden Landesinformationsfreiheitsgesetzes und ignoriert, dass gerade dieser Teil der Verwaltung in den vergangenen Jahren besonders viele Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz erhielt. Außerdem verschlechterten sich mit dem neuen Gesetz einige Aspekte. Hochschulen etwa sind jetzt größtenteils von der Informationspflicht ausgenommen.